- Generalunternehmer
- Ge|ne|ral|un|ter|neh|mer 〈m. 3; Bauw.〉 Unternehmer, der alle Maßnahmen eines Bauvorhabens organisiert u. Aufträge an andere Subunternehmer vergibt
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Ge|ne|ral|un|ter|neh|mer, der (Wirtsch.):Firma, die bei einem größeren Projekt die Hauptverantwortung für die Ausführung der Arbeiten übernimmt [u. mit deren Ausführung auch andere Firmen beauftragt].* * *
Generalunternehmer,Wirtschaft: 1) Hauptunternehmer, beim Werkvertrag der Unternehmer, der sich zur Erstellung eines Gesamtwerks (z. B. Hausbau) verpflichtet hat, aber befugt ist, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Teil der erforderlichen Werkleistungen an Nach- oder Subunternehmer zu vergeben; 2) in der schweizerischen Bauwirtschaft ein Baumanager, der einen ihm vom Bauherrn übertragenen Bauauftrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung - zum abgemachten Festpreis ausführt. Die Generalunternehmer sind im »Verband Schweizerischer Generalunternehmer« (VSGU), Zürich, gegründet 1970, zusammengeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.